Erstellung/Anpassung betriebsrentenrechtlicher Vereinbarungen und Neuordnung von Versorgungswerken

Die gesetzlichen Anforderungen an die Gestaltung betriebsrentenrechtlicher Vereinbarungen waren in den letzten Jahren einem erheblichen Wandel unterworfen. So findet seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungs-Gesetzes im Jahr 2002 das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch auf Arbeitsverträge – und damit im Bereich der betrieblichen Altersversorgung – Anwendung. Zusätzlich sind die BGB-Informationspflichten-Verordnung und das Nachweis-Gesetz zu beachten. Die bedeutet in der Konsequenz eine inhaltliche Kontrolle derartiger Vereinbarungen durch die Arbeitsgerichte.

Einer solchen gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen dabei nicht nur Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Gesamtzusagen oder Betriebsvereinbarungen als Ergänzungen des Arbeitsvertrages, sondern ebenfalls konkretisierende Bestimmungen, die ggf. in den allgemeinen Versicherungsbedingen, Gruppenverträgen der Versicherer etc. enthalten sind.

Die Rechtsprechung hat hier in jüngster Zeit bereits weitreichende Urteile zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen. Werden diese Anforderungen vom Arbeitgeber nicht beachtet, bestehen für ihn erhebliche Haftungsrisiken gegenüber seinen Arbeitnehmern – und zwar unabhängig davon, ob er die entsprechenden Gestaltungen selbst vorgenommen hat oder sich auf Vertragsmuster und Formulare von beispielsweise Versicherungen verlassen hat, die im Bereich bAV Produkte anbieten.

Leistungen

- Erstellung und Anpassung arbeitsrechtlicher bAV-Vereinbarungen entsprechend den aktuellen rechtlichen Vorgaben

- Gestaltung, Optimierung und Neuordnung von Versorgungswerken

- Beratung in Streitfällen zu Leistungsansprüchen

- Lösungserarbeitung unter Einbindung von Aktuaren, Steuerberatern und Anbietern von Ausfinanzierungslösungen